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AGB Busmiete

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen für Busmiete und Gruppenreisen

Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und EUROBUS und sind ein integrierter Bestandteil Ihrer Gruppenreisen-Vereinbarung mit der Veranstalterin. Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und EUROBUS gehen diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen vor.

12.

Haftung Allgemeines

EUROBUS vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es dem Veranstalter nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

EUROBUS ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Wir erfüllen die von der Stiftung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz und Solvenz.

12.1 Sach- und Vermögensschäden

Die Haftung von EUROBUS bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entsteht, ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Sofern die Schäden durch andere Dienstleistungsträger verursacht wurden, steht EUROBUS das alleinige Regressrecht gegen diese zu. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Ausservertraglich haften wir bei Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht.

12.2 Personenschäden, Unfälle usw.:

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 11.2.1).Die Benützung der Parkanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

12.3 Haftungsausschlüsse

EUROBUS haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches EUROBUS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von EUROBUS ausgeschlossen.

12.4 Veranstaltungen während der Reise

12.4.1 Haftung für Fremdleistungen:

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten, und es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Wir haften nicht für die korrekte Vertragserfüllung. Wir weisen darauf hin, dass die Sicherheitsstandards von EUROBUS allenfalls von Drittanbietern nicht wahrgenommen werden. EUROBUS gibt keine Garantie für die Leistungen Dritter ab und der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, den Anbieter, seine Mitarbeiter und das Material zu prüfen. Insbesondere gilt dieser Ausschluss für alle Wagnisse wie z.B. Bungee Jumping, welche der Kunde oder Mitglieder der Reisegruppe des Kunden während der Reise unternehmen.

12.4.2 Kuren, Schönheitswochen usw.:

Die Medizinalkuren unterstehen ärztlicher Beaufsichtigung, die Schönheitskuren werden unter der Aufsicht von Fachleuten durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen diese Angebote und können daher nicht für die Ärzte, die Fachkräfte, deren Hilfspersonen oder den Behandlungserfolg einstehen oder sonstwie eine Haftung übernehmen.

12.4.3 Sicherheit bei Velo- und Wandertouren:

Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für die Teilnahme wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzung nicht erfüllen, so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Wanderungen oder Velotouren abzulehnen. Der bezahlte Reisepreis wird nicht rückerstattet. Für die Einhaltung der jweiligen landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch wenn Sie mit einer Gruppe unterwegs sind.

13.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und EUROBUS ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen EUROBUS wird der ausschliessliche Gerichtsstand Windisch vereinbart.

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Haben Sie Fragen?

Beratung und Buchung:

+41 848 001 212

Montag – Freitag von 08.00 bis 12.00 | 13.00 bis 17.00 Uhr

Das Team von EUROBUS

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